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Brauerei Großkopf

Wer Bier brauen wollte, benötigte dafür stets ein Braurecht. Dieses Braurecht wurde jedoch nicht an Personen vergeben, sondern war direkt an die Brauhäuser gebunden. Wurde eine Immobilie mit „Braugerechtigkeit“ vererbt oder verkauft, ging das Braurecht automatisch an den nächsten Hauseigentümer über. Dadurch blieb der Braubetrieb in der Regel über viele Generationen erhalten. Diese Regelung hatte außerdem den Vorteil, dass man die vom Brauen ausgehende Feuergefahr durch bauliche Maßnahmen reduzieren konnte.

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